Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI in Teilzeit

Bei diesem Berufsbild sollten Sie die Qualifikation „Zusätzliche Betreuungskraft“ (Alltagsbegleiter, Präsenzkraft) mitbringen. Sie tragen u. a. zur Verbesserung des Wohlbefindens sowie des psychischen und physischen Zustandes der Bewohner/innen bei.

Das bringen Sie mit als Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI:

  • Kommunikationsfreude und Empathie
  • körperliche und seelische Stabilität
  • positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen, dementiell Erkrankten und psychisch veränderten Menschen
  • Gelassenheit im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten
  • flexibel, eigenständige und kreative Arbeit
  • Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit

Das bieten wir Ihnen:

  • sicherer Arbeitsplatz
  • betriebliche Altersvorsorge
  • familiäre Arbeitsatmosphäre
  • gutes Betriebsklima
  • und vieles mehr